Vorschriften
Welche Maße muss eine Treppe nach DIN 18065 einhalten?
Für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen erlaubt die DIN 18065 Steigungen von 14 bis 20 Zentimetern und Auftritte von 23 bis 37 Zentimetern, bei mindestens 80 Zentimetern nutzbarer Laufbreite. Als bequem gilt eine Treppe, wenn zweimal die Steigung plus der Auftritt zwischen 59 und 65 Zentimetern liegt.
Die Grundmaße
| Maß | Wohngebäude bis zwei Wohnungen |
|---|---|
| Steigung (Höhe einer Stufe) | 14 bis 20 cm |
| Auftritt (nutzbare Tiefe) | 23 bis 37 cm |
| Nutzbare Laufbreite | mindestens 80 cm |
| Schrittmaß (2 × Steigung + Auftritt) | 59 bis 65 cm |
Für sonstige Gebäude — also Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Bauten — gelten engere Grenzen und größere Mindestbreiten. Welche Kategorie zutrifft, entscheidet sich am Gebäude, nicht am Wunsch des Bauherrn.
Warum die Schrittmaßregel wichtiger ist als die Grenzwerte
Eine Treppe kann jede Einzelvorgabe einhalten und sich trotzdem falsch anfühlen. Der Grund ist fast immer das Schrittmaß. Die Formel bildet die natürliche Schrittlänge eines Erwachsenen ab: Wer eine Treppe hinaufgeht, hebt den Fuß zweimal die Steigung und setzt ihn einmal den Auftritt weit nach vorn.
Liegt das Ergebnis unter 59 Zentimetern, trippelt man. Liegt es über 65, muss man greifen. Beides merkt man nach der zweiten Stufe, aber erst, wenn die Treppe steht.
Alle Stufen müssen gleich sein
Innerhalb eines Laufs darf sich die Steigung nicht ändern. Das klingt trivial, ist im Bestandsbau aber die häufigste Fehlerquelle: Wenn nach dem Einbau noch der Bodenbelag im Obergeschoss dazukommt, wird die letzte Stufe niedriger als alle anderen — und genau über die stolpert man.
Deshalb wird beim Aufmaß immer die fertige Oberkante gerechnet, nicht der Rohbauzustand.
Bei Metalltreppen kommt der Auftritt aus dem Material
Bei einer Stahltreppe bestimmt das Stufenmaterial die tatsächliche Auftrittstiefe: Ein Gitterrost baut anders auf als eine 40 Millimeter starke Eichenstufe. Die Konstruktion muss das aufnehmen, sonst verschiebt sich das gesamte Steigungsverhältnis.
Was Sie für eine Anfrage brauchen
Zwei Maße reichen für eine erste Einschätzung: die Geschosshöhe von Oberkante fertiger Boden unten bis Oberkante fertiger Boden oben, und der Platz, der für den Lauf zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich, ob die Treppe gerade laufen kann oder gewendelt werden muss.
Rechtlicher Hinweis: Stand August 2026. Maßgeblich sind die geltende DIN 18065 und die Landesbauordnung. Dieser Text ersetzt keine Planung im Einzelfall.